Wichtige Informationen

Der Abwasserzweckverband informiert

 

In den vergangenen Monaten sind die Preise in nahezu allen Lebensbereichen massiv gestiegen. Ob an der Kasse im Supermarkt, an der Tankstelle oder bei der Strom- und Gasrechnung, die derzeitige Inflation ist überall spürbar. Wir wissen, dass dies eine starke Belastung für viele Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende darstellt.

 

Unser Abwasserzweckverband ist für die geordnete Abwasserbeseitigung in Burgstädt, Hartmannsdorf, Claußnitz und Taura verantwortlich. Hierfür betreiben wir drei Kläranlagen sowie ein fast 190 km langes Kanalnetz mit zahlreichen Pumpwerken und Hebeanlagen. Um diese technischen Anlagen stets einwandfrei und sicher betreiben zu können und um den ständig wachsenden gesetzlichen Anforderungen an die Abwasserbeseitigung zu genügen, müssen regelmäßig Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeiten, Wartungen sowie Kanalreinigungen erfolgen. Hinzu kommen zahlreiche Verbrauchsgüter wie z.B. Strom, spezielle Chemikalien oder Labormaterialien, die täglich zur Klärung des anfallenden Abwassers benötigt werden.

Die Preise für die Chemikalien zur Abwasserbehandlung haben sich seit 2022 mehr als verdoppelt, unsere Stromkosten haben sich fast verzehnfacht. Bislang wurde dies durch die Strompreisbremse der Bundesregierung abgemildert, jedoch ist derzeit nicht erkennbar, wie es sich im Jahr 2024 darstellen wird.

Als Zweckverband verfolgen wir keine Gewinnerzielungsabsichten, sind aber per Gesetz dazu verpflichtet, wirtschaftlich – d.h. kostendeckend – zu arbeiten. Wie überall ist es auch bei uns unabdingbar, dass die Nutzer für eine Leistungserbringung zahlen – in unserem Fall sind dies die Abwassergebühren für die Abwasserbeseitigung.

Unser Zweckverband hat letztmalig im Jahr 2006 die Preise angepasst – seinerzeit konnten die Abwassergebühren gesenkt werden. Seither ist es uns gelungen, die Gebühren konstant zu halten. Sollten wir die Gebühren auch weiterhin in gleicher Höhe belassen, würde dies dazu führen, dass wir die notwendigen Aufgaben zur Abwasserbeseitigung nicht mehr ordnungsgemäß erfüllen können.

Die Folgen kann sich jeder von Ihnen ausmalen: Schmutz- und Niederschlagswasser, das nicht mehr richtig sauber wird, daraus resultierende Umwelt- insbesondere Gewässerverschmutzungen, keine Möglichkeit der Havariebehebung, keine Instandsetzung verschlissener Schachtabdeckungen auf den Straßen und dergleichen mehr. Solch mittelalterliche Verhältnisse im Umgang mit Fäkalien und sonstigem Abwasser würden mit Sicherheit niemanden erfreuen. Daher sehen wir uns leider gezwungen, unsere Gebühren ab dem kommenden Jahr 2024 wie folgt anzupassen:

Die Verbrauchsgebühr beträgt je m³ Abwasser:

  1. für die Einleitung in öffentliche Kanäle und Reinigung durch eine öffentliche Abwasserbehandlungsanlage 4,25 Euro,
  2. für die Einleitung in öffentliche Kanäle, die nicht an eine öffentliche Abwasserbehandlungsanlage angeschlossen sind 3,46 Euro,
  3. für die Entnahme aus abflusslosen Gruben oder Kleinkläranlagen und die Reinigung in einer öffentliche Abwasserbehandlungsanlage 38,09 Euro.

 

Die Grundgebühr wird gestaffelt nach der Zählergröße des Wasserzählers erhoben.

Sie beträgt bei Wasserzählern mit einer Nenngröße von:

Maximaldurchfluss (Q max) in m³/h

5

12

20

30

Nenndurchfluss (Q n) in m³/h

2,5

6

10

15

Bezeichnung *

 G1

 G2

G4

 G5

Betrag in Euro/Monat

11,50

14,38

23,00

28,75

 

 

       

Nennweite (NW) in mm

bis 80

 

100 und größer

 

Bezeichnung *

G6

 

G7

 

Betrag Euro/Monat

46,03

 

57,53

 

 

* Die Bezeichnung G3 wird nicht belegt.

Wir bitten um Ihr Verständnis und sind bei Fragen zu diesem Thema gerne für Sie da.

Ihr Abwasserzweckverband

 

Abwassergebühren 2021 bis 2023

 

SEPA

Möchten Sie als Barzahler zukünftig fällige Zahlungen abbuchen lassen, so nutzen Sie bitte den auf der Homepage unter „Formulare“ bereitgestellten Vordruck (Erteilung SEPA-Lastschriftmandat). Beachten Sie bitte, dass das Mandat nur mit Datum und Original-Unterschrift/en des Kontoinhabers/der Kontoinhaber gültig ist. (bitte kein Fax und keine E-Mail).

Sitzungstermine Verwaltungsrat und Verbandsversammlung 2024

Die Sitzungen des Verwaltungsrates finden am 01.03.2024 in Burgstädt, am 31.05.2024 in Claußnitz, am 27.09.2024 in Hartmannsdorf sowie 29.11.2024 in Taura statt.

Die Sitzungen der Verbandsversammlung finden am 20.03.2024 in Burgstädt, am 19.06.2024 in Claußnitz, am 23.10.2024 in Hartmannsdorf sowie 18.12.2024 in Taura statt.

Bei technischen Störungen

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Verwaltung

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