Bekanntmachungen
BEKANNTMACHUNG DES ABWASSERZWECKVERBANDES „CHEMNITZ/ZWICKAUER MULDE“ ZUR FESTSTELLUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2023
Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „ Chemnitz/Zwickauer Mulde“ hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 18.12.2024 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2023 mit Beschluss Nr.: 817./24/817. festgestellt.
Beschlusstext:
In Kenntnis des Rechenschaftsberichtes einschließlich Anhang und des Prüfberichtes der örtlichen Prüfung stellt die Verbandsversammlung den Jahresabschluss für das Jahr 2023 mit:
- dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von -327.322,55 Euro zur Verrechnung mit der Kapitalposition Rücklagen – Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses –,
- dem Sonderergebnis in Höhe von 1.321,23 Euro für die Zuführung zur Kapitalposition Rücklagen – Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses –,
- dem Gesamtergebnis in Höhe von -326.001,32 Euro,
- dem Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 853.777,79 Euro,
- dem Zahlungsmittelsaldo für Investitionstätigkeit in Höhe von -2.207.866,89 Euro,
- dem Zahlungsmittelsaldo für Finanzierungstätigkeit in Höhe von 3.699.607,73 Euro,
- dem Betrag der Veränderung des Finanzmittelbestandes in Höhe von 2.345.518,63 Euro,
- der Bilanzsumme in Höhe von 41.160.771,04 Euro fest.
Die Ausweisung des Betrages der Verrechnung von Fehlbeträgen nach § 72 Abs. 3 SächsGemO mit dem Fehlbetrag einschließlich des Betrages der Übertragungen nach § 24 Abs. 3 Satz 2 SächsKomHVO entfällt, da dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge weniger ordentliche Gesamtaufwendungen gegenüberstehen und der Haushalt somit ausgeglichen ist.
Der Schlussbericht der örtlichen Prüfungseinrichtungen enthält keine wesentlichen oder grundsätzlichen Feststellungen, mit denen besonders zu verfahren ist.
Gemäß § 88 c Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl.S.62) zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Mai 2024 (SächsGVBl. S. 500) sind der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht und Anhang mit der Bekanntgabe des Feststellungsbeschlusses öffentlich auszulegen und ortsüblich bekanntzugeben.
Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht und Anhang für das Haushaltsjahr 2023 liegt zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Abwasserzweckverbandes in 09249 Taura, Köthensdorfer Straße 01, 2.OG, Zimmer 201 b zu den Sprechzeiten aus. Er wird weiterhin dauerhaft auf der Homepage des Abwasserzweckverbandes „Chemnitz/Zwickauer Mulde“ unter der Rubrik Bekanntmachungen vorgehalten.
Sprechzeiten sind:
Montag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr; Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr; Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Burgstädt, den 08.01.2025
Naumann
Verbandsvorsitzender
BEKANNTMACHUNG DES ABWASSERZWECKVERBANDES „CHEMNITZ/ZWICKAUER MULDE“ ZUR FESTSTELLUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2022
Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „ Chemnitz/Zwickauer Mulde“ hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 20.12.2023 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 mit Beschluss Nr.: 795./23/795. festgestellt.
Beschlusstext:
In Kenntnis des Rechenschaftsberichtes einschließlich Anhang und des Prüfberichtes der örtlichen Prüfung stellt die Verbandsversammlung den Jahresabschluss für das Jahr 2022 mit:
- dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 44.689,82 Euro für die Zuführung zur Kapitalposition Rücklagen – Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses –,
- dem Sonderergebnis in Höhe von -430,39 Euro für die Zuführung zur Kapitalposition Fehlbeträge – Fehlbetrag des Sonderergebnisses und Vortrag von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus den Vorjahren –,
- dem Gesamtergebnis in Höhe von 44.259,43 Euro,
- dem Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 1.068.017,48 Euro,
- dem Zahlungsmittelsaldo für Investitionstätigkeit in Höhe von -2.282.764,12 Euro,
- dem Zahlungsmittelsaldo für Finanzierungstätigkeit in Höhe von -947.602,74 Euro,
- dem Betrag der Veränderung des Finanzmittelbestandes in Höhe von -2.162.349,38 Euro,
- der Bilanzsumme in Höhe von 38.047.435,59 Euro fest.
Die Ausweisung des Betrages der Verrechnung von Fehlbeträgen nach § 72 Abs. 3 SächsGemO mit dem Fehlbetrag einschließlich des Betrages der Übertragungen nach § 24 Abs. 3 Satz 2 SächsKomHVO entfällt, da dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge weniger ordentliche Gesamtaufwendungen gegenüberstehen und der Haushalt somit ausgeglichen ist.
Der Schlussbericht der örtlichen Prüfungseinrichtungen enthält keine wesentlichen oder grundsätzlichen Feststellungen, mit denen besonders zu verfahren ist.
Gemäß § 88 c Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen ( SächsGemO ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 ( SächsGVBl.S.62 ) zuletzt geändert durch Gesetze vom 25. Juni 2019 ( SächsGVBl.S.494 ), vom 2. Juli 2019 (SächsGVBl.S.542 ), vom 15. Juli 2020 ( SächsGVBl.S.425 ), vom 16. Dezember 2020 ( SächsGVBl.S.722 ), vom 9. Februar 2022 ( SächsGVBl.S.134 ) und vom 20. Dezember 2022 ( SächsGVBl.S.705 ) sind der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht und Anhang mit der Bekanntgabe des Feststellungsbeschlusses öffentlich auszulegen und ortsüblich bekanntzugeben.
Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht und Anhang für das Haushaltsjahr 2022 liegt zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Abwasserzweckverbandes in 09249 Taura, Köthensdorfer Straße 01, 2.OG, Zimmer 201 a zu den Sprechzeiten aus. Er wird weiterhin dauerhaft auf der Homepage des Abwasserzweckverbandes „Chemnitz/Zwickauer Mulde“ unter der Rubrik Bekanntmachungen vorgehalten.
Sprechzeiten sind:
Montag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr; Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr; Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Burgstädt, den 10.01.2024
Naumann
Verbandsvorsitzender
BEKANNTMACHUNG DES ABWASSERZWECKVERBANDES „CHEMNITZ/ZWICKAUER MULDE“ ZUR FESTSTELLUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2021
Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „ Chemnitz/Zwickauer Mulde“ hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 14.12.2022 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 mit Beschluss Nr.: 763./22/763. festgestellt.
Beschlusstext:
In Kenntnis des Rechenschaftsberichtes einschließlich Anhang und des Prüfberichtes der örtlichen Prüfung stellt die Verbandsversammlung den Jahresabschluss für das Jahr 2021 mit:
- dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 32.722,45 Euro für die Zuführung zur Kapitalposition Rücklagen – Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses –,
- dem Sonderergebnis in Höhe von -883,14 Euro für die Zuführung zur Kapitalposition Rücklagen – Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses –,
- dem Gesamtergebnis in Höhe von 31.839,31 Euro,
- dem Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 1.115.500,36 Euro,
- dem Zahlungsmittelsaldo für Investitionstätigkeit in Höhe von -2.144.028,50 Euro,
- dem Zahlungsmittelsaldo für Finanzierungstätigkeit in Höhe von 1.605.249,21 Euro,
- dem Betrag der Veränderung des Finanzmittelbestandes in Höhe von 576.721,07 Euro,
- der Bilanzsumme in Höhe von 38.567.367,24 Euro fest.
Die Ausweisung des Betrages der Verrechnung von Fehlbeträgen nach § 72 Abs. 3 SächsGemO mit dem Fehlbetrag einschließlich des Betrages der Übertragungen nach § 24 Abs. 3 Satz 2 SächsKomHVO entfällt, da dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge weniger ordentliche Gesamtaufwendungen gegenüberstehen und der Haushalt somit ausgeglichen ist.
Der Schlussbericht der örtlichen Prüfungseinrichtungen enthält keine wesentlichen oder grundsätzlichen Feststellungen, mit denen besonders zu verfahren ist.
Gemäß § 88 c Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen ( SächsGemO ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 ( SächsGVBl.S.62 ) zuletzt geändert durch Gesetze vom 25. Juni 2019 ( SächsGVBl.S.494 ), vom 2. Juli 2019 ( SächsGVBl.S.542 ), vom 15. Juli 2020 ( SächsGVBl.S.425 ), vom 16. Dezember 2020 ( SächsGVBl.S.722 ) und vom 9. Februar 2022 ( SächsGVBl.S.134 ) sind der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht und Anhang mit der Bekanntgabe des Feststellungsbeschlusses öffentlich auszulegen und ortsüblich bekanntzugeben.
Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht und Anhang für das Haushaltsjahr 2021 liegt zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Abwasserzweckverbandes in 09249 Taura, Köthensdorfer Straße 01, 2.OG, Zimmer 201 a zu den Sprechzeiten aus. Er wird weiterhin dauerhaft auf der Homepage des Abwasserzweckverbandes „Chemnitz/Zwickauer Mulde“ unter der Rubrik Bekanntmachungen vorgehalten.
Sprechzeiten sind:
Montag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr; Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr; Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Burgstädt, den 05.01.2023
Naumann
Verbandsvorsitzender
BEKANNTMACHUNG DES ABWASSERZWECKVERBANDES „CHEMNITZ/ZWICKAUER MULDE“ ZUR FESTSTELLUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2020
Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „ Chemnitz/Zwickauer Mulde“ hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 14.12.2021 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 mit Beschluss Nr.: 734./21/734. festgestellt.
Beschlusstext:
In Kenntnis des Rechenschaftsberichtes einschließlich Anhang und des Prüfberichtes der örtlichen Prüfung stellt die Verbandsversammlung den Jahresabschluss für das Jahr 2020 mit:
- dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 75.357,49 Euro für die Zuführung zur Kapitalposition Rücklagen – Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses –,
- dem Sonderergebnis in Höhe von 327,48 Euro für die Zuführung zur Kapitalposition Rücklagen – Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses –,
- dem Gesamtergebnis in Höhe von 75.684,97 Euro,
- dem Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 1.221.262,81 Euro,
- dem Zahlungsmittelsaldo für Investitionstätigkeit in Höhe von -1.299.351,16 Euro,
- dem Zahlungsmittelsaldo für Finanzierungstätigkeit in Höhe von 1.572.313,72 Euro,
- dem Betrag der Veränderung des Finanzmittelbestandes in Höhe von 1.494.225,37 Euro,
- der Bilanzsumme in Höhe von 37.017.761,27 Euro fest.
Die Ausweisung des Betrages der Verrechnung von Fehlbeträgen nach § 72 Abs. 3 SächsGemO mit dem Fehlbetrag einschließlich des Betrages der Übertragungen nach § 24 Abs. 3 Satz 2 SächsKomHVO entfällt, da dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge weniger ordentliche Gesamtaufwendungen gegenüberstehen und der Haushalt somit ausgeglichen ist.
Der Schlussbericht der örtlichen Prüfungseinrichtungen enthält keine wesentlichen oder grundsätzlichen Feststellungen, mit denen besonders zu verfahren ist.
Gemäß § 88 c Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen ( SächsGemO ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 ( SächsGVBl.S.62 ) zuletzt geändert durch Gesetze vom 25. Juni 2019 ( SächsGVBl.S.494 ), vom 2. Juli 2019 ( SächsGVBl.S.542 ), vom 15. Juli 2020 ( SächsGVBl.S.425 ) und vom 16. Dezember 2020 ( SächsGVBl.S.722 ) sind der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht und Anhang mit der Bekanntgabe des Feststellungsbeschlusses öffentlich auszulegen und ortsüblich bekanntzugeben.
Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht und Anhang für das Haushaltsjahr 2020 liegt zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Abwasserzweckverbandes in 09249 Taura, Köthensdorfer Straße 01, 2.OG, Zimmer 201 a zu den Sprechzeiten aus. Er wird weiterhin dauerhaft auf der Homepage des Abwasserzweckverbandes „Chemnitz/Zwickauer Mulde“ unter der Rubrik Bekanntmachungen vorgehalten.
Sprechzeiten sind:
Montag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr; Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr; Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Burgstädt, den 05.01.2022
Naumann
Verbandsvorsitzender
BEKANNTMACHUNG DES ABWASSERZWECKVERBANDES „CHEMNITZ/ZWICKAUER MULDE“ ZUR FESTSTELLUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2019
Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „ Chemnitz/Zwickauer Mulde“ hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 16.12.2020 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 mit Beschluss Nr.: 702./20/702. festgestellt.
Beschlusstext:
In Kenntnis des Rechenschaftsberichtes einschließlich Anhang und des Prüfberichtes der örtlichen Prüfung stellt die Verbandsversammlung den Jahresabschluss für das Jahr 2019 mit:
- dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 307.546,41 Euro für die Zuführung zur Kapitalposition Rücklagen – Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses –,
- dem Sonderergebnis in Höhe von 1.749,00 Euro für die Zuführung zur Kapitalposition Rücklagen – Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses –,
- dem Gesamtergebnis in Höhe von 309.295,41 Euro,
- dem Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 1.165.576,65 Euro,
- dem Zahlungsmittelsaldo für Investitionstätigkeit in Höhe von -836.049,64 Euro,
- dem Zahlungsmittelsaldo für Finanzierungstätigkeit in Höhe von -878.543,57 Euro,
- dem Betrag der Veränderung des Finanzmittelbestandes in Höhe von -549.016,56 Euro,
- der Bilanzsumme in Höhe von 34.860.722,75 Euro fest.
Die Ausweisung des Betrages der Verrechnung von Fehlbeträgen nach § 72 Abs. 3 SächsGemO mit dem Fehlbetrag einschließlich des Betrages der Übertragungen nach § 24 Abs. 3 Satz 2 SächsKomHVO entfällt, da dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge weniger ordentliche Gesamtaufwendungen gegenüberstehen und der Haushalt somit ausgeglichen ist.
Der Schlussbericht der örtlichen Prüfungseinrichtungen enthält keine wesentlichen oder grundsätzlichen Feststellungen, mit denen besonders zu verfahren ist.
Gemäß § 88 c Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen ( SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 ( SächsGVBl.S.62 ) zuletzt geändert durch Gesetze vom 25. Juni 2019 ( SächsGVBl.S.494) und 2. Juli 2019 ( SächsGVBl.S.542 ) sind der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht und Anhang mit der Bekanntgabe des Feststellungsbeschlusses öffentlich auszulegen und ortsüblich bekanntzugeben.
Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht und Anhang für das Haushaltsjahr 2019 liegt zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Abwasserzweckverbandes in 09249 Taura, Köthensdorfer Straße 01, 2.OG, Zimmer 201 a zu den Sprechzeiten aus. Er wird weiterhin dauerhaft auf der Homepage des Abwasserzweckverbandes „Chemnitz/Zwickauer Mulde“ unter der Rubrik Bekanntmachungen vorgehalten.
Sprechzeiten sind:
Montag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr; Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr; Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Burgstädt, den 07.01.2021
Naumann
Verbandsvorsitzender
Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes „Chemnitz/Zwickauer Mulde“ zur Feststellung des Jahresabschlusses 2018
Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Chemnitz/Zwickauer Mulde“ hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 18.12.2019 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 mit Beschluss Nr.: 669./19/669. festgestellt.
Beschlusstext:
„In Kenntnis des Rechenschaftsberichtes einschließlich Anhang und des Prüfberichtes der örtlichen Prüfung stellt die Verbandsversammlung den Jahresabschluss für das Jahr 2018 fest.“
Gemäß § 88 c Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl.S.62) zuletzt geändert durch Gesetze vom 25. Juni 2019 (SächsGVBl.S.494) und 2. Juli 2019 (SächsGVBl.S.542) sind der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht und Anhang mit der Bekanntgabe des Feststellungsbeschlusses öffentlich auszulegen und ortsüblich bekanntzugeben.
Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht und Anhang für das Haushaltsjahr 2018 liegt zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Abwasserzweckverbandes in 09249 Taura, Köthensdorfer Straße 01, 2.OG, Zimmer 201 a zu den Sprechzeiten aus.
Sprechzeiten sind:
Montag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr; Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr; Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Burgstädt, den 09.01.2020
Naumann
Verbandsvorsitzender